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Stillen und Berufsleben


Stillpausen sind erlaubt...

In Deutschland hat jede Mutter, die während der Stillzeit arbeitet, das Recht Stillpausen einzulegen. Zudem stehen der Mutter auch weitere Sonderregelungen gesetzlich zu.

Demnach ist also eine berufliche Tätigkeit kein Grund zum Abstillen (Mutterschutzgesetz).

Befindet sich der Arbeitsplatz der Mutter in der Nähe, so kann sie ihre Arbeit zum Stillen unterbrechen.

Ist dies nicht der Fall, kann das Abpumpen der Muttermilch sinnvoll sein.
Mittlerweile unterstützen auch viele Kinderkrippen das Stillen in jeder Hinsicht und ermöglichen der Mutter, die Einrichtung nach Bedarf zum Stillen zu besuchen.


« Abstillen und Abstillatler Stillberatung »

Letzte Aktualisierung am 18.02.2009.

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