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Hinweise für Patienten


Was sollten Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch beachten?

Zur Vermeidung einer erneuten ungewollten Schwangerschaft sollten Sie unmittelbar nach dem Abbruch auf ein sicheres Verhütungsmittel zurückgreifen.

In der Regel ist nach dem Eingriff jederzeit eine erneute normale Schwangerschaft wieder möglich.

Unter Umständen können nach dem Schwangerschaftsabbruch seelische Probleme auftreten. Die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen. Hiervon sind vor allem Frauen betroffen, die den Abbruch nicht auf eigenen Wunsch durchgeführt haben (Druck von außen) oder bezüglich ihres Kinderwunsches nicht ganz sicher waren. Egal wie die Entscheidung getroffen wurde, die Situation muss in jedem Fall bewältigt werden. Eine Verdrängung hilft auf Dauer nicht. Viele Paare durchleben nach dem Eingriff eine Phase der Trauer, die entweder unmittelbar nach dem Eingriff auftreten kann oder aber erst Wochen später einsetzt.
Lassen Sie sich auf jeden Fall helfen. Sprechen Sie mit vertrauten Personen oder ihrem Frauenarzt bzw. Beratungsstellen.

Frauen, die ihr Kind austragen wollen, aber nach der Geburt nicht die Möglichkeit haben es zu versorgen, können das Baby zur Adoption freigeben. Interessierte Frauen können Beratung und Unterstützung beim zuständigen Kinder- und Jugendamt erhalten. Beachten Sie jedoch, dass nach einer Adoptionsfreigabe, dieser Schritt nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig zu machen ist.

Beachten Sie: Sie können weder gezwungen werden, die Schwangerschaft abzubrechen noch sie auszutragen. Die Entscheidung treffen Sie selbst.

Zudem kann kein Arzt dazu gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die Gynäkologen verlangen in der Regel bei unter 16-jährigen Patientinnen die schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils.

Die Frucht wird ab Empfängnis bis zur neunten Schwangerschaftswoche als Embryo bezeichnet. Man spricht ab Ende der 10. Schwangerschaftswoche (nach Abschluss der Organbildung) bis zur Geburt vom Fötus (Fetus).


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Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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