Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch können je nach Verfahren unterschiedlich betragen. So betragen die Kosten für den Abbruch in den ersten drei Monaten bei einem medikamentösen Abbruch etwa 360 € oder bei einer Vakuumaspiration etwa 460 €. Zudem werden die Kosten für Vor- und Nachuntersuchung sowie Behandlung etwaiger Komplikationen von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, „Sozialämter", private Krankenversicherung) übernommen.
Besteht eine medizinische Indikation so gelten Abbrüche von Schwangerschaften als Krankheitskosten, die von allen Kostenträgern übernommen werden. Auch Schwangerschaftsabbrüche mit kriminologischer Indikation werden von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht automatisch.
Dagegen müssen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung von der Frau selbst bezahlt werden. Wobei Frauen mit geringem eigenem Einkommen (2008 unter 966 € bzw. 941 € in den neuen Bundesländern) auch die Kosten für diese Abbrüche über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen lassen können. Dies wird dann vom jeweiligen Bundesland erstattet. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag auf Kostenübernahme vor dem jeweiligen Eingriff beantragt werden muss. Auch Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben hierauf Anspruch.
Zudem müssen die Kosten bei einem Abbruch auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden. Auch hier besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land zu stellen. Auskunft können Sie über die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen erhalten.
Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.