Basisuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft
Drei Screening-Untersuchungen mittels Ultraschall werden vorgenommen
In den Mutterschaftsrichtlinien sind während der Schwangerschaft 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese Untersuchungen gelten als Standard und sollten von jeder Schwangeren in Anspruch genommen werden. Alle weiteren Untersuchungen müssen nicht, können aber auf Wunsch der Mutter, durchgeführt werden.
Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft:
- 1. Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
- 2. Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
- 3. Screening: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Bei diesen Untersuchungen wird die normale Entwicklung des Kindes überprüft. Der erste Ultraschall dient dem Erkennen besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften. Bei der dritten Ultraschalluntersuchung werden vorwiegend kindliches Wachstum und Fruchtwassermenge beurteilt. Eine Sonderstellung nimmt der Ultraschall im zweiten Schwangerschaftsdrittel ein (Fehlbildungs-Screening). Neben der Wachstumskontrolle dient er insbesondere der Erkennung von eventuell vorhandenen Fehlbildungen des Kindes. Daher werden bei dieser Untersuchung vor allem folgende Körperbereiche untersucht:
- Wirbelsäule auf Spalten oder Aussackungen des Rückenmarkkanals
- Schädel auf Gaumenspalte oder Hydrozephalus (zu viel Gehirnflüssigkeit)
- Bauchwand auf einen Nabelschnurbruch (Omphalozele)
- Herz auf die Anlage der Kammern
- Beurteilung der Haut, vor allem der Hautdicke (z.B. bei Diabetes verdickt)
- Darm auf Zysten
- Beurteilung von Armen und Beinen (vollständiges Vorhandensein von Händen, Fingern, Füßen und Zehen)
Ergibt sich aus dem Screening die Notwendigkeit zu einer weiterführenden Diagnostik, so gehören auch diese Untersuchungen zur Mutterschaftsvorsorge.
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Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.
Schwangerschaft
