Ultraschalluntersuchungen können auch speziell zur Suche nach Fehlbildungen im Rahmen der Pränataldiagnostik vorgenommen werden. Die Untersuchung kann entweder von außen durch die Bauchdecke oder durch Einführen eines Schallkopfs in die Scheide erfolgen.
Mit der Ultraschalluntersuchung können ab der 18. Schwangerschaftswoche embryonale Fehlbildungen wie Herzfehler oder Fehlbildungen des Magen-Darm-Traktes erkannt werden.
Zudem kann man mit einem so genannten Farbdoppler den kindlichen Blutfluss bestimmen.
Das Baby kann im Mutterleib, im Gegensatz zu Erwachsenen, den Ultraschall wahrnehmen. Es hört die Geräusche, spürt die Vibrationen und reagiert auf diese indem es sich zurückzieht. Die Ultraschalluntersuchung ist für die Schwangere weder mit Risiken noch mit Schmerzen verbunden. Zudem birgt sie keine Gefahr für das Baby.
Man unterscheidet folgende Ultraschallverfahren:
- Feinultraschall (Organscreening)
Untersuchung mit einem hoch auflösenden Ultraschallgerät. Dadurch können zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche Entwicklungsstörungen beim Fötus weitgehend ausgeschlossen werden. Jedoch lassen sich chromosomale Abweichungen wie das Down-Syndrom damit nicht diagnostizieren.
- 3D- Ultraschall (3D-Sonografie)
Mit dieser Untersuchung ist eine dreidimensionale, räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes bzw. einzelner Organe und Körperpartien möglich.
- 4D-Ultraschall (Live-3D-Ultraschall)
Hier wird eine dreidimensionale Bildfolge des Kindes in Echtzeit erzeugt.
Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.