Bereits elf Tage nach der Befruchtung, also noch vor Ausbleiben der Regelblutung, kann man im Blut, ein Beta-HCG-Anstieg feststellen.
- Zunächst erfolgt die Erfragung allgemeiner und gynäkologischer Vorerkrankungen sowie der Verlauf vorausgegangener Schwangerschaften.
- Der voraussichtliche Geburtstermin wird nach der Naegele-Regel errechnet. Viele Frauenärzte benutzen dazu eine kleine Drehscheibe, auf der sich nach Einstellen des Datums der letzten Regelblutung der Geburtstermin sich ablesen lässt.
- Es erfolgt eine Erstberatung zur Ernährung, zu allgemeinen Belastungen und zur Geburt. Unter Umständen werden auch Informationen zu einer genetischen Beratung gegeben.
- Außerdem werden Laboruntersuchungen durchgeführt. Eine Urinuntersuchung dient der Erfassung einer erhöhten Zuckerausscheidung im Urin (wichtiger Hinweis auf Schwangerschaftsdiabetes) und eines Harnwegsinfektes. Die Blutuntersuchung dient der Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie des Hämoglobinwertes zum Ausschluss einer Blutarmut. Außerdem erfolgt eine Antikörperbestimmung im Blut auf Syphilis, Röteln, Hepatitis B und gegebenenfalls auch HIV/Aids. Der HIV-Test darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Schwangeren durchgeführt werden. Es werden auch weitere Tests wie z.B. auf Toxoplasmose angeboten. Diese sind jedoch als Selbstzahlerleistung verfügbar.
- Zum Schluss wird noch die körperliche Untersuchung durchgeführt, mit Feststellung des Körpergewichts, Blutdruckmessung, vaginale Untersuchung zur Beurteilung der Lage der Gebärmutter im Becken und zur Kontrolle des Muttermundes einschließlich eines Abstrichs zur Untersuchung auf Chlamydien, Tastuntersuchung der Brust, sowie die Untersuchung der Beine auf Wassereinlagerungen und Krampfadern.
Die Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind ungefährlich. Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden natürlich auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Bei den Untersuchungen erfolgt auch die „Vermessung" des Kindes, die so genannte Biometrie. Dadurch kann man errechnen, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt.
- Die erste Untersuchung erfolgt in der 9. bis 12. SSW (3.Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Abschätzung des Entbindungstermins. Zudem sollen besondere Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften erkannt werden. Bei dieser Untersuchung wird außerdem beim Kind der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen.
- Die zweite Untersuchung wird in der 19. bis 22. SSW (6.Monat) durchgeführt. Sie dient der Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta). Beim Kind werden zusätzlich der Kopfdurchmesser, also der Abstand von Schläfe zu Schläfe, der Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf, der Bauch- oder Brust-Querdurchmesser oder der Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite sowie die Länge des Oberschenkelknochens oder die Länge des Oberarmknochens gemessen.
- Die dritte Untersuchung erfolgt in der 30. bis 32. SSW (8.Monat) und dient zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens. Auch hier werden die gleichen Messungen beim Kind durchgeführt wie bei der zweiten Ultraschalluntersuchung.
Alle erhobenen Befunde der Schwangerschaftsvorsorge werden in den Mutterpass eingetragen. Besteht eine Risikoschwangerschaft mit erhöhter Gefahr für Mutter oder Kind, so müssen weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
Auch bei einer gesunden Schwangerschaft sollte man alle Vorsorgetermine wahrnehmen und nie ausfallen lassen.
Einige Frauenärzte empfehlen neben den Vorsorgeterminen auch zwischendurch weitere Ultraschalluntersuchungen, für die die Schwangere 15 - 30 Euro bezahlen muss. Diese Untersuchungen sind aber nicht notwendig. Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, so bezahlt die Krankenkasse sowieso den Ultraschall.