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Kinderlosigkeit - Professionelle Hilfe bei Sterilität


Paare, die keine Kinder kriegen können, sollten sich an einen Frauenarzt oder Urologen wenden...

Für Paare, die sich schon längere Zeit vergeblich um eine Schwangerschaft bemühen, ist es sinnvoll, sich einen ärztlichen Rat einzuholen. Der erste Ansprechpartner ist dazu häufig der Frauenarzt sowie der Urologe für den Mann.

In größeren Städten gibt es mittlerweile auch auf die Reproduktionsmedizin spezialisierte Kinderwunschzentren. Bevor die Ärzte mit den körperlichen Untersuchungen der Partner beginnen, werden in einem ausführlichen Erstgespräch (Anamnese) Fragen zu früheren Erkrankungen und eventuellen Geburten oder Fehlgeburten geklärt. Auch intimere Fragen zum Umgang mit der Sexualität oder zur Lebensweise (wie zum Alkohol- und Zigarettenkonsum) des Paares sind für die weitere Diagnostik sehr wichtig.

Meist erfragt der Arzt:

  • Die Dauer des Kinderwunsches („Seit wann?")
  • Wie hoch ist der Leidensdruck der Partner („Wer leidet mehr unter dem unerfüllten Kinderwunsch?")
  • Sexualverhalten („Hat sich das Sexualverhalten verändert?")
  • Zufriedenheit mit der Sexualität und der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs
  • Vorstellungen zur Behandlung der Sterilität
  • Perspektiven bei erfolgloser Behandlung („Wie geht es für sie weiter?")

Für die Partner ist es häufig ungewohnt und unangenehm, solche Fragen zu beantworten. Es ist deshalb sehr wichtig, eine Vertrauensbasis mit dem behandelnden Arzt zu schaffen. Es ist sehr hilfreich für den Arzt, wenn zum Erstgespräch alle früheren Untersuchungsbefunde und Operationsberichte mitgebracht werden.

Da sowohl beim Mann als auch bei der Frau Fruchtbarkeitsstörungen vorliegen können, werden grundsätzlich beide untersucht. Um die Ursache der Kinderlosigkeit zu finden, werden mehrere Untersuchungen durchgeführt. Diese sind oft sehr zeitaufwendig und fordern den Betroffenen viel Geduld ab.

Die gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für das Gespräch und die ersten Untersuchungen. Für eine reproduktionsmedizinische Behandlung zahlt die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen, das Paar muss dazu beispielsweise verheiratet sein.

 


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Letzte Aktualisierung am 26.03.2009.

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