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Reproduktionsmedizin - Adoption Voraussetzungen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Kind adoptiert werden kann?

Für eine Adoption eines minderjährigen Kindes müssen nach deutschem Recht außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur ein Ehepaar kann ein Kind zusammen annehmen. Eine Annahme eines Kindes durch Partner, die in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben ist nicht möglich. Seit 1977 ist es jedoch nicht mehr nötig, dass die Ehe bisher kinderlos geblieben ist.
  • Unverheiratete können ein Kind nur alleine adoptieren. In diesem Fall wird jedoch sehr kritisch geprüft, ob die Adoption zum Wohl des Kindes geschieht, da das Adoptionsgesetz ein Aufwachsen des Kindes in einer „intakten Familie" vorsieht.
  • Einer der Ehepartner muss mindesten fünfundzwanzig Jahre alt sein, der andere Partner mindestens einundzwanzig.
  • Die leiblichen Eltern des Kindes müssen beide der Adoption zustimmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese verheiratet sind oder nicht. Diese Zustimmungserklärung kann erst abgegeben werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist und ist mit dem Eingang zum Vormundschaftsgericht unwiderruflich. Das Jugendamt wird dann zunächst Vormund des Kindes. Ein Besuchs oder Umgangsrecht steht den leiblichen Eltern nach der Freigabe des Kindes zur Adoption nicht mehr zu.
  • Ist das betroffene Kind älter als 14 Jahre, muss auch das Kind der Adoption zustimmen.
  • Das zuständige Vormundschaftsgericht prüft dann alle Erklärungen auf Wirksamkeit und muss durch Berichte des Jugendamtes feststellen, ob die beantragte Adoption dem Wohl des Kindes dient.
  • Vor dem Zuspruch der Adoption muss das betroffene Kind dann zunächst für eine Probezeit in seiner neuen Familie leben. Sind nach dieser Probezeit alle Voraussetzungen erfüllt, spricht das Vormundschaftsgericht die Annahme des Kindes aus.

Eine neue Möglichkeit neben der Adoption eines deutschen Kindes bietet heute eine Auslandsadoption. 1 600 Kinder wurden 2004 in Deutschland aus ärmeren Staaten adoptiert.
Etwa eine Hälfte davon stammt aus Europa, vor allem aus Russland und Rumänien, der andere Teil wurde in Ländern der dritten Welt geboren.

Die Adoption von Kindern aus Dritte-Welt-Regionen war und ist immer noch heftig umstritten.
Kinderhilfswerke wie beispielsweise Terre des Hommes oder UNICEF befürchten, dass diese Kinder teilweise unter ethisch sehr fragwürdigen Bedingungen „gekauft" werden. Somit sei eine Art moderner Menschenhandel entstanden.

Selbst Entführungen seien in einigen Ländern eine gängige Praxis. Der Staat Guatemala beispielsweise, sei berüchtigt für die Vermittlung verschleppter Kinder mit gefälschten Papieren. Dennoch gehen in den letzten Jahren immer mehr Behörden dazu über, Auslandsadoptionen zu unterstützen. Es müssen jedoch sehr strenge Regeln im Adoptionsprozess eingehalten werden.

Der Weg einer Adoption ist also lang. Bei Inlandsadoptionen bekommt nur etwa jedes fünfte Paar nach einer langen Wartezeit ein Adoptivkind zugesprochen.

Zudem werden die Bewerberpaare durch Behördengespräche, Hausbesuche und Seminare einer strengen Prüfung unterzogen. So soll beurteilt werden, ob sie dem Kind und seiner Erziehung gerecht werden können.

Auslandsadoptionen können zwar schneller ablaufen, die Kosten von 5 000- 20 000 € und die Prozedur des Adoptionsprozesses machen den Weg jedoch häufig nicht weniger anstrengend für die betroffenen Eltern.


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Letzte Aktualisierung am 26.03.2009.

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