Des Weiteren existieren in der Repruduktionsmedizin auch Verfahren, die in Deutschland untersagt sind und nur im Ausland zum Einsatz kommen.
Dazu zählen:
Hier werden die Embryonen bei der in-vitro-Fertilisation vor dem Transfer in die Gebärmutter einer genetischen Untersuchung unterzogen. Das Ziel dieser Untersuchung soll sein, bestimmte Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen frühzeitig zu erkennen. Die Präimplantationsdiagnostik wird in Belgien, den Niederlanden und Großbritannien bei bestimmten Erbkrankheiten angewandt.
In Ländern wie dem USA, Großbritannien, Belgien, Spanien, Finnland, Portugal und Dänemark ist es gesunden Frauen erlaubt, einer Unfruchtbaren Frau eine gesunde Eizelle zu spenden. Diese wird dann im Rahmen der IVF befruchtet und in die Gebärmutter eingesetzt. Das Verfahren ermöglicht es Frauen, deren Eierstöcke keine Eizellen produzieren, trotzdem schwanger zu werden. Die Kosten schwanken je nach Land und Klinik zwischen 2500 und 7000€.
Hierbei trägt eine Frau gegen Bezahlung das Kind anderer Eltern aus. Das Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die eigentliche Mutter eine fehlgebildete oder gar keine Gebärmutter mehr hat. Eine Leihmutterschaft ist nur in den USA, Belgien und Großbritannien erlaubt. In Deutschland und vielen anderen Ländern gilt das Verfahren als Straftat.