Eine Herstellung nach ökologischen Maßstäben lässt sich natürlich nicht bloß auf Nahrungsmittel reduzieren. Vielerlei andere Produkte, die nicht dem Verzehr dienen, können ebenfalls „bio" sein. Die Vorgaben sind ähnlich wie bei den Lebensmitteln: Verzicht auf schädliche Stoffe wie Pflanzenschutzmittel, Verzicht auf die höchst umstrittene Gentechnik, nachhaltige und bodenschonende Landwirtschaft, Erhalt der Artenvielfalt in der Gegend. Zusätzlich kann auf Aspekte wie einen regionalen Vertrieb, einen reduzierten Energieverbrauch, auf fairen Handel oder andere soziale Besonderheiten geachtet werden. Ebenso wie bei Lebensmitteln kann auch bei anderen Waren regelmäßig kontrolliert werden, ob eine ökologische Herstellung eingehalten wird. Das rechtfertigt wie bei Nahrungsmitteln auch einen höheren Preis der Bio-Waren im Verhältnis zu billig industriell produzierten Artikeln.
Die Anbauverbände unterstützen zum großen Teil die ökologische Herstellung von Waren, auch wenn sie keine Nahrungsmittel darstellen. Anbauverbände sind Zusammenschlüsse von Betrieben, die die Bio-Qualität einhalten und dafür mit dem Logo des Verbandes werben können. Die Richtlinien der Verbände sind strenger als die der EG-Öko-Verordnung. Auch können die Anbauverbände eigene Richtlinien für verschiedene Produkte herausgeben - so eben auch für bestimmte nicht essbare Dinge. Darunter können eben Produkte wie Kosmetika, Medikamente oder Textilien fallen.