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Krankenakte gefälscht!

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Krankenakte gefälscht!
Medizinrecht

Hallo Forum, hallo Dr. Schäfer!

Mein Lebensgefährte war zur Behandlung im Krankenhaus (stationär). Leider ist das nicht so gut gelaufen und nun haben wir den Verdacht, dass ein Fehler gemacht wurde. Wir haben uns die Krankenakte zuschicken lassen. Jetzt sind uns einige Dinge aufgefallen, von denen wir glauben, dass sie erst nachträglich eingetragen wurden. Wie können wir das überprüfen? Manche Eintragungen wurden mit dem Computer gemacht. Hier haben wir doch keine Chance.

Krankenakte gefälscht!
Medizinrecht
Portrait Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Die Gefahr einer Verfälschung der Patientenakte durch den Arzt (sei es durch Auslassungen, sei es durch Veränderungen) besteht leider immer, besonders dann, wenn der Arzt fürchtet, mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Die Möglichkeiten des Patienten, dies zu verhindern oder eine Fälschung aufzudecken, sind sehr begrenzt.

Es kann deshalb hilfreich sein, als Patient den wahren Grund für das Interesse an der Patientenakte zu verschleiern oder diese durch einen anderen Arzt anfordern zu lassen. Einen Grund für die Einsichtnahme in die Originalakten oder auf Erstellung von Kopien muss man aus rechtlicher Sicht sowieso nicht angeben.

Wird die Kranken- und Behandlungsgeschichte in einer elektronischen Akte geführt, muss hierfür eine Software verwendet werden, die die Akte gegen nachträgliche Manipulationen schützt. Dies ist auchdurch die meisten Ärztekammern in den Berufsordnungen der Ärzte eindeutig so geregelt.

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