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Krankenversicherung zahlt nicht

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Krankenversicherung zahlt nicht
Medizinrecht

Hallo, ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich bin privat krankenversichert und war im Krankenhaus zur Behandlung. Die Behandlung sollte durch den Chefarzt erfolgen (Chefarztbehandlung), was auch überwiegend erfolgt ist. Ich habe eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Jetzt weigert sich meine Krankenversicherung die Rechnung zu bezahlen. Sie sagt, diese wäre nicht wirksam zu Stande gekommen, da in der Vereinbarung kein Hinweis enthalten sei, dass die medizinische Versorgung auch ohne Wahlleistungsvereinbarung gwährt würde und weil da drin auch steht, dass ein anderer Arzt den Chefarzt vertreten darf.

Darf meine Versicherung die Kosten zurückbehalten, ich habe schließlich das Krankenhaus schon bezahlt. Außerdem hat doch der Chefarzt mich behandelt.

Krankenversicherung zahlt nicht
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Portrait Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Hallo mart888,

es ist richtig, dass es formale Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung über chefärztliche Wahlleistungen gibt. Zu diesen Anforderungen gehört es unter anderem auch, dass der Patient darüber informiert wird, dass er natürlich auch ohne Vereinbarung einer Chefarztbehandlung die notwendige medizinische Versorgung erhält. Des Weiteren dürfen sich Vertretungsregelungen nur auf Notfälle, das heißt unvorhergesehene Fälle, beziehen. Es wäre ja auch widersinnig, eine Chefarztbehandlung zu vereinbaren, wenn in dieser Vereinbarung auch generell die Möglichkeit der Behandlung durch einen anderen Arzt als dem Chefarzt vorgesehen wäre. Wenn dagegen verstoßen wird, braucht der Patient die chefärztlichen Leistungen nicht zu bezahlen. Das gilt sogar dann, wenn der Chefarzt diese erbracht hat.

Eine andere Frage ist, ob sich der Private Krankenversicherer im Verhältnis zum Versicherten darauf berufen darf. Denn wenn der Patient keine Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung erhebt (obwohl ihm das möglich wäre) und der Chefarzt die Leistungen auch tatsächlich erbracht hat, ist nicht einzusehen, warum die Chefarzt-Rechnung nicht ausgeglichen werden sollte. Es ist keine rechtliche Verpflichtung des Versicherten ersichtlich, alle denkbaren Einwendungen gegen die chefärztliche Honorarvereinbarung zu erheben, nur um den Versicherer von Kosten zu entlasten. Leider stellen sich die Versicherer hier häufig stur, sodass meist nur der Gang zu Gericht bleibt. Die Rechtlage ist hier auch noch nicht eindeutig geklärt. Die Gerichte befinden unterschiedlich über diese Frage. Natürlich kann man als Patient auch die Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung erheben und das gezahlte Geld zurück verlangen. Das ist dann der rechtlich sichere Weg. Allerdings wird dadurch auch das Arzt-Patienten-Verhältnis zerstört. Eine Weiterbehandlung wird bei diesem Arzt dann kaum noch möglich sein.

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Das ist doch eh immer das glecihe mit den Krankenkassen. Die wollen nie zahlen. Man muss sich immer wehren, weil die immer erstmal nein sagen. Und dann kriegt man sein Geld auch nicht immer. Aber auf jeden Fall wehren und nicht einfach nachgeben.

LG Pit

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