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Private Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld

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Private Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld
Medizinrecht

Ich habe eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Obwohl ich nachweislich durch meinen Arzt krankgeschrieben wurde, weigert sich jetzt meine PKV, das Krankentagegeld zu zahlen. Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Reicht das Attest "Arbeitsunfähig erkrankt" als Nachweis aus?
2. Was bedeutet es, wenn die Versicherung schreibt "Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (...)"? Ich gehe davon aus, dass der Versicherungsfall meine Erkrankung bzw. die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit ist.

Vielen Dank.

Private Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld
Medizinrecht

Hallo GerdBrauer,

mir gehts genauso. Das ist immer das selbe, das die nicht zahlen.Das hat System. Die glauben, mann wehrt sich nicht. Wenn man nichts macht, hat die Versicherung schon gewonnen. Wenn man zum Anwalt geht, muss man erstmal zahlen (nur nicht, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat). Und dann muss man trotzdem vor Gericht ziehen. Aber man hat so oder so keine Wahl. Wer sich nicht wehrt, den zocken die Versicherungen dann erst recht ab.

MfG
Peter

Private Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld
Medizinrecht
Portrait Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Sehr geehrter Herr Brauer,

die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch (Zahlung von Krankentagegeld) ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Die in der Regel gebrauchten Musterbedingungen sehen hier als Voraussetzung "die medizinisch notwendige Heilbehandlung" "wegen einer Krankheit" "in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird". Die medizinisch notwendige Heilbehandlung ist somit - für viele Versicherungsnehmer überraschend - Anspruchsvoraussetzung. Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit reicht somit alleine nicht aus.

Die Problematik in der Praxis besteht in aller Regel darin, dass die medizinische Notwendigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherer in Zweifel gezogen wird. Dieser in an die Beurteilung des behandelnden Arztes nicht gebunden. Besteht hierüber Uneinigkeit und kann man sich nicht einvernehmlich verständigen, bleibt dem Versicherten nur der Gang zu Gericht. Da der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss und hierfür ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, ist ein derartiger Prozess sehr teuer. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier unerlässlich.

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