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Wann freie Arztwahl?

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Wann freie Arztwahl?
Medizinrecht

Hallo, ich bin vor zwei Wochen unglücklich umgeknickt, als ich zu Bahn gesprintet bin und habe mir die Bänder im Fuß gerissen. Der Arzt bei dem ich war, hat den Fuß lediglich fixiert und gemeint, das heilt schon wieder. Jetzt möchte ich gern noch eine andere Meinung einholen, wo mein Chef aber meinte, das darf ich nicht, sonst werde ich gekündigt. Ob er das darf oder nicht, ist dabei weniger die Frage, das ist ja eher eine arbeitsgerichtliche Sache. Jedenfalls wollte ich fragen, ob ich trotzdem freie Arztwahl habe und ohne schlechtem Gewissen noch einmal einen anderen Arzt aufsuchen kann und sollte?

Wann freie Arztwahl?
Medizinrecht
Portrait Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Hallo Ulafi,

natürlich haben Sie die freie Arztwahl und können sich jederzeit eine Zweitmeinung einholen. Das sollten Sie auch tun. Ihrem Chef brauchen Sie das nicht unbedingt mitzuteilen.

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