Hallo Herr Necroghoul7,
der Gesetzestext des § 168 lautet wie folgt:
"(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wie Sie sehen, zählt sogar Asche als Teil eines verstorbenen Menschen, weshalb ich persönlich der Meinung bin, dass bei Knochen keine Ausnahme gemacht wird. Ich würde Ihnen also vorerst von Ihrem Vorhaben abraten. Zudem halte ich es für gefährlich einfach Knochen aus dem Ausland zu importieren. Bedenken Sie, was passiert, wenn die Pakete zufällig kontrolliert werden. Vielleicht besteht dann ein "Anfangsverdacht" gegen Sie, worauf bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfinden könnte. Des Weiteren wird vielleicht in Ihrem persönlichen Umfeld von Seiten der Beamten, nach weiteren Beweismitteln "geforscht", was möglicherweise für Sie sehr ärgerlich wäre. Ok, dass ist reine Spekulation aber ich wäre dennoch vorsichtig. Wenn Sie allerdings noch etwas Geduld hätten, könnte ich versuchen einen Anwalt danach zu fragen. Mir ist das nämlich nicht peinlich. ;-)
Liebe Grüße,
die Schwarze Katze