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Ist Nekrophilie immer strafbar?

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Ist Nekrophilie immer strafbar?
Paraphilien

Da es mir zu peinlich ist, zu einem Anwalt zu gehen und zu fragen, frage ich mal hier: Wäre es in Deutschland legal oder strafbar, sich über das Internet menschliche Knochen oder ein Skelett zu kaufen (z.B. aus den USA) und daran sexuelle Handlungen vorzunehmen? Ich habe mal gehört, daß präparierte, saubere Knochen keine Leichenteile im Sinne des Bestattungsgesetzes sind, insofern dürfte der §168 darauf nicht mehr zutreffen. Oder irre ich mich?

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Hallo Herr Necroghoul7,

der Gesetzestext des § 168 lautet wie folgt:

"(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wie Sie sehen, zählt sogar Asche als Teil eines verstorbenen Menschen, weshalb ich persönlich der Meinung bin, dass bei Knochen keine Ausnahme gemacht wird. Ich würde Ihnen also vorerst von Ihrem Vorhaben abraten. Zudem halte ich es für gefährlich einfach Knochen aus dem Ausland zu importieren. Bedenken Sie, was passiert, wenn die Pakete zufällig kontrolliert werden. Vielleicht besteht dann ein "Anfangsverdacht" gegen Sie, worauf bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfinden könnte. Des Weiteren wird vielleicht in Ihrem persönlichen Umfeld von Seiten der Beamten, nach weiteren Beweismitteln "geforscht", was möglicherweise für Sie sehr ärgerlich wäre. Ok, dass ist reine Spekulation aber ich wäre dennoch vorsichtig. Wenn Sie allerdings noch etwas Geduld hätten, könnte ich versuchen einen Anwalt danach zu fragen. Mir ist das nämlich nicht peinlich. ;-)

Liebe Grüße,

die Schwarze Katze

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Hallo,
vielen Dank für die Antwort und für die Besorgnis. Dem Zoll ist es gleich, es ginge tatsächlich nur um den Rechtsbereich der BRD. Ja, wenn es geht, fragen Sie bitte einen Anwalt, da vor allem die Formulierung "aus dem Gewahrsam des Berechtigten" schwammig ist. Wer ist der Berechtigte nach Ablauf der Nutzungsrechte einer Grabstätte? Und wie ist das bei sterilen, gereinigten Knochen aus Indien, China usw.? Mich interessiert das Ganze nicht aus Angst vor Ermittlungen, sondern um zu erfahren, ob es der Gesetzgeber da eine Lücke hinterlassen hat.
Liebe Grüße, R.

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Hey Necroghoul,

nur mal kurz, ich habe hier etwas gefunden, was Sie vielleicht interessieren könnte:

[Link anzeigen]
Wenn Sie unter dem Beitrag des Medizinstudenten weiter runterscrollen,
finden Sie auch eine Antwort von einer Rechtsanwältin. Ich hatte kurzzeitig überlegt, ebendiese Rechtsanwältin auch zu Ihrem Thema zu befragen. Das ist in diesem Fall natürlich nicht schlecht, da es auch anonym ist aber es scheint etwas zu kosten, weswegen ich erstmal noch keine Schritte in diese Richtung unternommen habe... Naja, ich arbeite dran! Mal nebenbei: Ist ja abgefahren, dass man sich menschliche Knochen aus anderen Ländern importieren kann! Gibt es da richtige Internetseiten für?
Liebe Grüße,
die Schwarze Katze

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