ATSRECHT:“Die Gefahr einer Verfälschung der Patientenakte durch den Arzt (sei es durch Auslassungen, sei es du”Mehr“Die Gefahr einer Verfälschung der Patientenakte durch den Arzt (sei es durch Auslassungen, sei es durch Veränderungen) besteht leider immer, besonders dann, wenn der Arzt fürchtet, mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Die Möglichkeiten des Patienten, dies zu verhindern oder eine Fälschung aufzudecken, sind sehr begrenzt.
Es kann deshalb hilfreich sein, als Patient den wahren Grund für das Interesse an der Patientenakte zu verschleiern oder diese durch einen anderen Arzt anfordern zu lassen. Einen Grund für die Einsichtnahme in die Originalakten oder auf Erstellung von Kopien muss man aus rechtlicher Sicht sowieso nicht angeben.
Wird die Kranken- und Behandlungsgeschichte in einer elektronischen Akte geführt, muss hierfür eine Software verwendet werden, die die Akte gegen nachträgliche Manipulationen schützt. Dies ist auchdurch die meisten Ärztekammern in den Berufsordnungen der Ärzte eindeutig so geregelt.”Weniger