Wird die Schwellung der Beine nicht durch eine Veneninsuffizienz verursacht, sollte die Rosskastanie nicht angewendet werden.
Weitere vom Arzt verordnete Maßnahmen sollten während der Einnahme von Rosskastanienpräparaten in jedem Fall eingehalten werden.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte sie nicht ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.
Auch bei Erkrankungen der Leber und der Niere sollte vor der Verwendung von Rosskastanie in jedem Fall Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden.
Bei der Einnahme vor den Mahlzeiten können Übelkeit und Völlegefühl auftreten.
Wird die Rosskastanie in größeren Mengen eingenommen, kann es zu Erbrechen, Durchfall und Vergiftungserscheinungen kommen.
In seltenen Fällen kann die Injektion in die Blutbahn Schädigungen der Leber und der Niere hervorrufen.
Bei gleichzeitiger Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten (Aspirin,
Marcumar) kann es zu einer Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung kommen.
Es können Wechselwirkungen mit plasmaeiweißgebundenen Arzneimitteln auftreten.