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Häusliche Pflege - Art der Betreuung

Häusliche Pflege durch Angehörige

Viele pflegerische Maßnahmen können von Verwandten oder anderen nahestehenden Personen durchgeführt werden. Dies kann der Ehegatte oder Lebenspartner des Pflegebedürftigen sein, ein Kind oder aber auch ein naher Freund. Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen betreut.

Eine häusliche Pflege kann für die Angehörigen einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Das hängt sehr davon ab, wie intensiv die Person gepflegt werden muss, ob sie in bestimmten Bereichen nur Unterstützung benötigt oder die jeweiligen Tätigkeiten gar nicht mehr ausführen kann. Neben der Pflege selbst müssen organisatorische, rechtliche und finanzielle Aspekte geregelt werden. Auch gehört der soziale Umgang mit dem Pflegebedürftigen zur häuslichen Versorgung durch Angehörige.

Tätigkeiten, die zur häuslichen Pflege gehören können, sind z. B.:

  • Anziehen und Ausziehen der Bekleidung
  • Körperpflege (Waschen, Zähne putzen, Rasieren)
  • Essenszubereitung, Unterstützung bei den Mahlzeiten, Füttern
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Haushaltstätigkeiten
  • Unterstützung bei der Mobilität, beim Gehen und Treppensteigen, auch bei Toilettengängen

Die häusliche Versorgung kann für die Pflegenden eine erhebliche Belastung bedeuten, sowohl im körperlichen als auch im psychischen Sinne. Eine Inkontinenz (Unfähigkeit, Harn und Stuhl halten zu können) oder eine schwere Demenzerkrankung (z. B. Alzheimer-Erkrankung) der zu pflegenden Person sind Beispiele, bei denen die Betreuung an den Kräften zehren kann. Es können auch immer unvorhergesehene Situationen und eine Veränderung des Zustandes der zu pflegenden Person vorkommen. Nicht wenige pflegende Angehörige werden daher sogar selbst krank. Bedeutet die Pflege für den Angehörigen einen großen Stress, so kann ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung sinnvoll sein.

Ambulante Pflegedienste

Die ambulante Pflege kann teilweise oder vollständig von Pflegediensten übernommen werden. Sehr oft wird die Betreuung sowohl von Angehörigen als auch von Pflegedienstmitarbeitern durchgeführt. Es gibt private Pflegedienste und Pflegedienste (Sozialstationen) von kirchlichen oder gemeinnützigen Institutionen.

Viele Mitarbeiter der Pflegedienste sind ausgebildete Krankenpfleger. Sie können neben der Pflege an sich auch Tätigkeiten ausüben wie z. B. Verbandwechsel durchführen oder Medikamente verabreichen. Gewöhnliche Pflegeaktivitäten und Haushaltstätigkeiten können auch von weniger qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Meist ist es besser, wenn nur wenige Pflegedienstmitarbeiter einen Patienten betreuen, anstatt dass jeden Tag ein neues Gesicht in der Wohnung des Pflegebedürftigen auftaucht. Der Pflegedienst sollte zudem 24 Stunden am Tag erreichbar sein.

Die zeitliche Staffelung der Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst kann ganz unterschiedlich sein. Bei vielen Pflegebedürftigen ist nur ein Besuch am Tag notwendig, es kann aber auch eine Ganztagsbetreuung erforderlich sein. Die jeweils geleistete Pflege sowie mögliche besondere Vorkommnisse werden wie in einer Patientenakte dokumentiert.


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Letzte Aktualisierung am 16.02.2010.

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