Alternative Eingriffe
Für den Arzt gilt die sogenannte Therapiefreiheit. Darunter versteht man das Recht des Arztes zu entscheiden, welche Behandlung die richtige ist. Sind etwa die Chancen und Risiken bei zwei unterschiedlichen Operationsmethoden gleich, hat der Arzt das Entscheidungsrecht. Er muss dann den Patienten auch nicht darüber informieren, dass es neben der von ihm geplanten Methode eine andere gibt. Seine Aufklärungspflicht beschränkt sich auf die von ihm für sinnvoll erachtete Methode. Nur, wenn es unterschiedliche Wege gibt, die sich nach ihren Erfolgsaussichten oder Risiken unterscheiden, muss er dem Patienten diese Alternativen vorstellen.
Außenseitermethoden und neue Verfahren
Der Arzt muss darüber informieren, wenn er eine noch nicht erprobte oder noch nicht standardisierte Behandlungsmethode durchführen möchte. Hier bestehen höhere Anforderungen an die Aufklärung. Es müssen dann alle Risiken umfassend dargestellt werden.
Schönheitsoperationen
Besonders umfangreich muss aufgeklärt werden, wenn es sich um medizinisch nicht indizierte, also nicht erforderliche Eingriffe handelt. Dies betrifft vor allem die Schönheitsoperationen. Hier ist wiederum auch über sehr seltene Risiken zu informieren. Vor allem muss der Patient schonungslos über die Folgen eines eventuellen Fehlschlagens informiert werden.
Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.