Für die Aufklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. In der Praxis werden oft aber vorgefertigte Aufklärungsbögen verwendet, die für bestimmte Eingriffe bereits die wichtigsten Risiken enthalten und gegebenenfalls vom Arzt noch handschriftlich ergänzt werden und sodann vom Patienten unterschrieben werden. Das hat den Vorteil, dass bei einem späteren Streit über den Inhalt der Aufklärung darauf zurückgegriffen werden kann.
Grundsätzlich hat die Aufklärung rechtzeitig zu erfolgen. Dies bedeutet, dass der Patient genügend Zeit haben muss, sich den Eingriff und seine Entscheidung in Ruhe zu überlegen. Die Aufklärung sollte deshalb so früh wie möglich erfolgen. Bei kleineren Eingriffen kann es genügen, wenn sie erst unmittelbar vor dem Eingriff erfolgt. Bei einer geplanten, im Krankenhaus durchzuführenden Operation ist es dagegen sogar zu spät, wenn der Patient erst am Tag vor dem Eingriff aufgeklärt wird. Denn dann befindet er sich meist schon in der Klinik und ist schon auf den geplanten Eingriff fixiert. Unter diesen Bedingungen kann es ihm dann schwer fallen, noch frei zu entscheiden.
Wie genau die Aufklärung sein muss, hängt auch vom Patienten selbst ab. Der Arzt darf aus dem Verhalten des Patienten auch Rückschlüsse auf den Umfang der notwendigen Aufklärung ziehen. Einem Patienten, der erkennbar keine Details über eventuelle Risiken hören möchte, müssen diese auch nicht „mit Zwang" erläutert werden. Allerdings muss der Arzt immer soweit aufklären, dass der Patient zur selbst bestimmten Entscheidung in der Lage ist.