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Inhalt der Aufklärung


Worüber muss der Arzt dem Patienten Auskunft geben?

Der Patient muss zunächst über die Diagnose informiert werden. Hierzu gehört, dass ihm die Art und Schwere einer Erkrankung und die Dringlichkeit der Therapie dargestellt werden. Sodann muss der Arzt den beabsichtigten Eingriff nach Art und Verlauf erklären. Bei einer Operation muss also zumindest ungefähr erklärt werden, wie der Arzt vorgehen wird und was das Ziel des Eingriffs ist. Hierzu gehört auch, dass der Arzt die möglichen Risiken und ihre Wahrscheinlichkeit darstellt. Bei Medikamenten müssen eventuelle Nebenwirkungen erläutert werden.

Aufgrund der Vielzahl von Risiken muss - auch damit der Patient keine falschen Ängste entwickelt oder mit der Entscheidung überfordert wird - nicht über alle denkbaren Risiken aufgeklärt werden. Grundsätzlich kann der Arzt auch annehmen, dass dem Patienten gewisse Risiken bekannt sind. So ist es etwa selbstverständlich, dass jede Operation ein Infektionsrisiko beinhaltet. Der Arzt muss darauf nicht speziell hinweisen. Es genügt daher, wenn die allgemeinen, normalen Risiken des jeweiligen Eingriffs dargestellt werden. Ganz seltene Risiken, deren Eintritt nur äußerst unwahrscheinlich ist, muss er nicht erwähnen. Auch hier kann es aber Ausnahmen geben. Bei einer Bluttransfusion ist das Risiko mit AIDS infiziert zu werden vielleicht gering. Es ist aber eine typische Gefahr eine Transfusion und hat für den Patienten schwerwiegende Folgen. Deshalb gehört auch diese Gefahr zu den Umständen, die erwähnt werden müssen.


« Aufklärung Form und Zeitpunkt der Aufklärung »

Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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