Anzeige
Folgen Sie uns auf  

Behandlungsvertrag - Arztwahl


Dürfen Patienten den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus frei wählen?

Gesetzlich versicherte Patienten

Kassenpatienten müssen sich bei der Wahl ihres Arztes an einen zur sogenannten vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt wenden. Da fast alle Ärzte auch Kassenpatienten behandeln, bedeutet dies in der Praxis aber, dass die gesetzlich Versicherten die freie Wahl haben. In Notfällen können sich auch die Kassenpatienten - wenn kein Vertragsarzt zur Verfügung steht - von Ärzten behandeln lassen, die keine Kassenzulassung haben.

Privat versicherte Patienten

Privat versicherte Patienten können sich von jedem Mediziner, der zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland zugelassen ist, behandeln lassen.

Sonstige Patienten

Haben Patienten keinerlei Krankenversicherung müssen sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen und die Rechnung selbst bezahlen. Können sie dies nicht, muss der Arzt sie nur bei akuten Notfällen behandeln. In aller Regel haben diese Patienten aber einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch einen staatlichen Sozialleistungsträger, wie etwa dem Sozialamt.

« Der Behandlungsvertrag Behandlungsvertrag - Ambulante Behandlung »

Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

Aktuelle Beiträge im Forum Medizinrecht

Letzter Eintrag
Aufrufe
Antworten
ATSRECHT
85
1
Letzte Antwort 13 Tage
ATSRECHT
517
6
Letzte Antwort 14 Tage

Alle Beiträge anzeigen: Forum Medizinrecht

Stellen Sie Ihre Frage

 Thema abonnieren (Sie erhalten Antworten per E-Mail)

 

   

 Ich stimme den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zu.

 

Spam-Schutz: Bitte geben Sie folgende Zahl ein: 4 

 



Medizinrecht

Medizinrecht


Forum Medizinrecht
Anzeige
Anzeige