Behandlungsvertrag - Arztwahl
Dürfen Patienten den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus frei wählen?
Gesetzlich versicherte Patienten
Kassenpatienten müssen sich bei der Wahl ihres Arztes an einen zur sogenannten vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt wenden. Da fast alle Ärzte auch Kassenpatienten behandeln, bedeutet dies in der Praxis aber, dass die gesetzlich Versicherten die freie Wahl haben. In Notfällen können sich auch die Kassenpatienten - wenn kein Vertragsarzt zur Verfügung steht - von Ärzten behandeln lassen, die keine Kassenzulassung haben.
Privat versicherte Patienten
Privat versicherte Patienten können sich von jedem Mediziner, der zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland zugelassen ist, behandeln lassen.
Sonstige Patienten
Haben Patienten keinerlei Krankenversicherung müssen sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen und die Rechnung selbst bezahlen. Können sie dies nicht, muss der Arzt sie nur bei akuten Notfällen behandeln. In aller Regel haben diese Patienten aber einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch einen staatlichen Sozialleistungsträger, wie etwa dem Sozialamt.
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Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.
Medizinrecht
