Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse muss man sich beim Arztbesuch um die Abrechnung in aller Regel keine Gedanken machen, wer die Rechnung bezahlt. Mit der Vorlage der Chipkarte und einer eventuellen Zuzahlung sind für den Patienten in der Regel alle Formalitäten erledigt. Jedoch schließt auch der gesetzlich versicherte und erst recht der Privatpatient in diesem Moment einen Vertrag ab - den Behandlungsvertrag. Dieser führt zu einer Vielzahl von Rechten und Pflichten des Patienten. Von der Art des Vertrages und vor allem der Person des Vertragspartners hängt es nämlich ab, an wen man sich wenden muss, wenn es um Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern oder bei Streitigkeiten wegen der Bezahlung geht.
Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.