Hier können Sie die Betrueungsverfügung herunterladen.
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Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer - www.atsrecht.de.

Die Bestellung eines Betreuers erfolgt durch den Richter. Möchte man selbst auf die Auswahl der Person des Betreuers Einfluss nehmen, ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. In ihr kann man verschiedene Personen benennen, die als Betreuer bestellt werden sollen.
Hierbei handelt es sich zwar nur um einen Vorschlag. Das Gericht folgt dem aber, wenn nicht wichtige Gründe gegen die jeweilige Person sprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bestimmte Personen als Betreuer auszuschließen.