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Bindung an die Patientenverfügung


Müssen sich Ärzte zwingend an die Verfügung halten?

Grundsätzlich bindet eine Patientenverfügung die Ärzte. Sie dürfen nicht gegen den Willen des Patienten handeln und etwa eine lebenserhaltende Maßnahme aus eigener Entscheidung fortsetzen. Allerdings kann es in der Praxis häufig Probleme geben, wenn die Patientenverfügung unklar abgefasst ist oder Lücken aufweist. Auch kann die Frage auftreten, ob die verfasste Erklärung tatsächlich noch den aktuellen Willen wiedergibt. In diesem Fall kann der Erklärung der nächsten Angehörigen eine große Bedeutung zukommen. Oftmals verhalten sich die Ärzte dann danach. Allerdings besteht hier keine Gewähr. Ferner hat nicht automatisch der Ehepartner oder Lebenspartner oder die Kinder ein Entscheidungsrecht. Bei Unklarheiten muss deshalb ein Gericht angerufen werden, dass dann zu entscheiden hat oder einen Betreuer bestellt, der dann darüber befinden muss.

« Hinterlegung der Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht »

Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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