Eine besondere Form oder ein bestimmter Inhalt sind nicht vorgeschrieben. Auch existieren bisher keine gesetzlichen Vorschriften, wie diese Erklärung abzufassen ist. Allerdings werden eine Vielzahl von Vorschlägen und Musterformularen angeboten. Zu den notwendigen Inhalten gehört, dass beschrieben wird, ob man lebensverlängernde Maßnahmen (künstliche Beamtung, Ernährung, Wiederbelebung) in allen Situationen und auch dann wünscht, wenn keine Hoffnung auf ein Zurückerlangen des Bewusstseins besteht oder bereits bleibende (schwerste) Hirnschäden feststehen.
Daneben können auch konkrete Einzelfragen geregelt werden, etwa ob man (aus religiösen Gründen) Blutspenden ablehnt.
Auch kann die Patientenverfügung weitere Regelungen, etwa zur Betreuerbestellung oder Organspenden beinhalten.