Als Patientenverfügung oder auch Patiententestament wird eine Erklärung bezeichnet, die regelt, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen getroffen werden soll, wenn er Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, etwas weil er nach einem schweren Unfall im Koma liegt.
Vorschau Patientenverfügung
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Das Patiententestament darf dabei nicht mit dem Testament nach dem gesetzlich geregelten Testament des Bürgerlichen Gesetzbuch gleichgesetzt werden, da Letzteres nur für den Todesfall gilt.
Eine Patientenverfügung ist empfehlenswert, da durch sie der tatsächliche Wille eines Patienten berücksichtigt werden kann. Jedoch besteht nicht eine automatische Bindung an das niedergelegte Verfügung. Insbesondere bei Zweideutigkeiten und Lücken in der Erklärung oder Zweifeln am Bestehen des niedergelegten Willens kann es sein, dass die Erklärung keine Bindungswirkung mehr entfaltet. In diesem Fall muss ein Gericht entscheiden, was der (mutmaßliche) Wille des Patienten ist.
Letzte Aktualisierung am 31.08.2011.