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Die Patientenakte


Dürfen Patienten in die Unterlagen einsehen?

Der Arzt ist sowohl nach seiner Berufsordnung als auch aus dem Behandlungsvertrag verpflichtet, alle relevanten Informationen aufzuzeichnen. Neben den persönlichen Daten gehören dazu alle Untersuchungsergebnisse, die durchgeführten Therapien, ärztliche Hinweise, sonstige Berichte und Schreiben sowie alle Bilder und Aufnahmen (Röntgen, CT, MRT, etc.). In der Regel muss der Arzt diese Unterlagen 10 Jahre lang aufbewahren. Danach darf er sie vernichten.

Die Dokumente und Bilder sind das Eigentum des Arztes beziehungsweise des Krankenhauses. Der Patient hat aber das Recht, sich die Unterlagen anzusehen. Dies gilt für alle Unterlagen, auch für Anmerkungen und Gesprächsnotizen des Arztes. Der Patient hat außerdem das Recht, jederzeit Kopien von allen Unterlagen zu verlangen. Er muss dem Arzt aber die Kosten der Kopie und des Portos bei Postversand ersetzen. Der Patient muss keinen Grund nennen, warum er seine Akte sehen oder kopiert haben möchte. Auch kann der Patient die Akte beliebig oft einsehen oder kopieren.


« Patientendaten und ärztliche Schweigepflicht Einsichtsrecht und Verweigerung der Einsicht in die Patientenakte »

Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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