Für den Patienten stellt sich dann oft die Frage, ob er diese einsehen und sich Kopien machen darf und ob Dritte Zugang zu diesen Informationen haben.
Das Einsichtrecht in die Akte ist meist unerlässlich, wenn der Patient die Richtigkeit einer (privat-) ärztlichen Abrechnung überprüfen will oder einen Behandlungsfehler vermutet. Bei schweren oder langfristigen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, dass der Patient eine Kopie seiner Akten bei sich hat, damit er bei Bedarf anderen Ärzten schnell und unkompliziert eine vollständige Übersicht seiner Krankengeschichte vorweisen kann. Auch können diese Unterlagen wichtig werden, wenn es um Versicherungsverträge geht.