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Patientendaten und ärztliche Schweigepflicht


Informationen über Patienten sind vertraulich

Im Rahmen einer Behandlung erlangen der Arzt oder das Krankenhaus eine Vielzahl an Informationen über den Patienten. Dies reichen von den Adressdaten bis hin zu Krankheitsbefunden. Neben Angaben die der Patient gegenüber seinem Arzt macht und den eigenen Notizen des Arztes entstehen zudem regelmäßig Röntgenaufnahmen etc., welche ebenfalls Informationen enthalten. Die meisten Daten bleiben dem Patienten verborgen, da seine Krankenakte beim Arzt verbleibt.

Für den Patienten stellt sich dann oft die Frage, ob er diese einsehen und sich Kopien machen darf und ob Dritte Zugang zu diesen Informationen haben.

Das Einsichtrecht in die Akte ist meist unerlässlich, wenn der Patient die Richtigkeit einer (privat-) ärztlichen Abrechnung überprüfen will oder einen Behandlungsfehler vermutet. Bei schweren oder langfristigen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, dass der Patient eine Kopie seiner Akten bei sich hat, damit er bei Bedarf anderen Ärzten schnell und unkompliziert eine vollständige Übersicht seiner Krankengeschichte vorweisen kann. Auch können diese Unterlagen wichtig werden, wenn es um Versicherungsverträge geht.


Die Patientenakte »

Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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