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Berufsbedingte Allergien - Diagnose


Die Suche nach dem Allergen

Ratsam ist zunächst die Vorstellung bei einem Facharzt für Haut- bzw. Lungenerkrankungen, also einem Allergologen oder Arbeitsmediziner. Diagnostiziert der Arzt eine in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistete Krankheit, so ist diese primär der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Hier wird dann überprüft, ob die wesentliche Ursache im Beruf zu sehen ist. Dazu werden zum einen, ein medizinischer Gutachter eingeschaltet und zum anderen der Arbeitsplatz näher untersucht. Die Ergebnisse werden besprochen. Durch den Rentenausschuss der Berufsgenossenschaft wird entschieden, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht.

Doch bevor es soweit kommt muss zunächst die Diagnose einer berufsbedingten Allergie gestellt werden. Ziel der Diagnostik ist es den Auslöser zu finden. Hierbei ist eine ausführliche und strukturierte Anamnese von großer Bedeutung. Bei dem Gespräch zur individuellen Krankengeschichte stehen vor allem Fragen zum Arbeitsplatz und zur beruflichen Situation im Vordergrund, die so genannte Arbeitsanamnese.

Nach dem ausführlichen Anamnesegespräch erfolgt im nächsten Schritt die körperliche Untersuchung, dabei sollte der Arzt vor allem vorhandene Hauterscheinungen und Schleimhäute näher betrachten und Auffälligkeiten genau dokumentieren. Anschließend wird der Hauttest durchgeführt. Neben den üblichen Standard-Allergieauslösern werden auch die individuell verdächtigten Berufsallergene getestet. Sind die Ergebnisse des Hauttests nicht eindeutig interpretierbar, so kann man im nächsten Schritt einen Provokationstest durchführen. Zudem gibt es verschiedene Hautfunktionstests (Alkaliresistenz-, Nikotinsäureester-, Nitrazingelbtest) mit deren Hilfe man die Reaktion der Haut auf spezielle Belastungen prüfen kann.

Bei der Diagnostik der allergischen Erkrankungen des Atemtrakts werden auch zunächst die Allergiediagnostik mittels Haut- und Provokationstest, sowie der Bestimmung spezifischer Antikörper (IgE) im Blut durchgeführt.

Es ist wichtig zu wissen, dass im Recht der Berufskrankheiten, als allergische Erkrankungen des Atemtraktes nur das allergische Asthma bronchiale, der allergische Schnupfen und die exogen allergische Alveolitis begutachtet werden.

Neben der ganzen Diagnostik ist bei einem berufsbedingten allergischen Asthma bronchiale auch der Nachweis einer solchen Atemwegserkrankung und der arbeitsbezogenen Atembeschwerden erforderlich. Die Lungenfunktion wird mit verschiedenen Methoden gemessen. Auch die Diagnostik der exogen allergischen Alveolitis erfolgt auf die gleiche Weise. Der einzige Unterschied ist die Bestimmung der IgG-Antikörper. Eine Erhöhung ist zwar Zeichen einer Sensibilisierung, die Erkrankung selbst wird jedoch damit nicht nachgewiesen. In diesem Fall ist ein Provokationstest sehr hilfreich. Bestehen jedoch weiterhin Zweifel, so kann das Entnehmen einer Gewebeprobe durch Punktion der Lunge, Klarheit verschaffen.

Differentialdiagnose

Da sich die allergischen Erkrankungen auch unabhängig vom Beruf ausbilden können, ist es wichtig festzustellen, ob die Allergenbelastung tatsächlich der Arbeitsstelle zuzuordnen ist.
Besonders folgende Erkrankungen sollten von allergischen Krankheiten abgegrenzt werden:

  • Phototoxisches/photoallergisches Kontaktekzem
  • seborrhoisches und mikrobielles Ekzem
  • mikrobiell-numulläres Ekzem
  • dyshidrotisches Ekzem
  • atopisches Ekzem (Neurodermitis)
  • Ekzeme bei Krebserkrankungen
  • Asthma cardiale
  • Spannungspneumothorax
  • Spastische Bronchitis
  • Hyperventilationssyndrom
  • ODTS (Organic Dust Toxic Syndrom)

 


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Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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