Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung von Erektionsstörungen?
Sowohl medizinisch als auch juristisch ist es unbestritten, dass die erektile Dysfunktion, unabhängig von Alter und Ursache, eine Krankheit darstellt. Somit haben Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch V einen Rechtsanspruch auf Behandlung und Diagnostik der Erkrankung.
Dazu gehören beispielsweise Blutentnahmen zur Hormondiagnostik, Hormontherapien, ein Schwellkörper-Injektionstest (SKIT), Ultraschalluntersuchungen des Penis, Vakuum-Erektionspumpen, Schwellkörper-Implantate und psychotherapeutische Behandlungen. Lediglich Medikamente wie Viagra müssen von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Kann man als Diabetiker Erektionsstörungen vorbeugen?
Die wichtigste Maßname zur Vorbeugung von Erektionsstörungen ist ein dauerhaft gut eingestellter Blutzuckerspiegel. Nur so kann langfristig eine Schädigung der Blutgefäße und des Nervengewebes verhindert werden.
Letzte Aktualisierung am 16.07.2009.