Die regelmäßige Dialyse (Blutwäsche) bedeutet zwar einige Einschränkungen im Leben, aber dennoch können viele Patienten weiterhin in ihrem Beruf arbeiten. Nicht alle Tätigkeiten können von Dialyse-Patienten ausgeübt werden. Vermieden werden müssen vor allem körperlich anstrengende oder auf andere Weise belastende Arbeiten. Ungefähr die Hälfte der Dialyse-Patienten, die zuvor einen Beruf ausgeübt haben, kann dort weiterhin arbeiten. Oft wird die Tätigkeit als Teilzeitstelle weitergeführt. Zuvor muss festgestellt werden, ob der Allgemeinzustand des Patienten überhaupt eine Berufsausübung erlaubt.
Die Ausübung einer Arbeit gibt dem Dialyse-Patienten das Gefühl, selbstständig zu sein und sich das Leben nicht von der Krankheit vorschreiben zu lassen. Das Gefühl der Untätigkeit hört auf. Das gilt insbesondere für jüngere Personen. Die finanzielle Situation kann durch den Job verbessert werden. Zudem kommt der Patient mehr mit anderen Menschen in Kontakt und läuft weniger Gefahr, durch die Erkrankung zu vereinsamen. Der Job stellt oft eine willkommene Abwechslung von der ständigen Auseinandersetzung mit der Krankheit dar. In Studien wurde sogar herausgefunden, dass bei ähnlichem Ausgangszustand berufstätige Menschen mit Dialysepflicht ein längeres Leben haben als solche, die nicht arbeiten gehen. Es sollte das Ziel sein, trotz Dialyse die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Bei einigen Patienten sprechen aber auch Argumente gegen die Berufsausübung. Vor allem sind in diesem Sinne weitere Erkrankungen zu nennen, beispielsweise ein Bluthochdruck. Natürlich müssen Patienten im höheren Alter ebenfalls keine Arbeit ausüben.
Bei entsprechendem Gesundheitszustand kann eine Vielzahl von Tätigkeiten auch von Dialyse-Patienten durchgeführt werden. Problemlos lässt sich z. B. meist eine Büroarbeit ausüben. Gut sind Tätigkeiten, bei denen der Betroffene teils sitzen, teils aber auch umhergehen muss. Besonders ungünstig wirken sich bei Dialysepflichtigen dagegen folgende Aspekte einer Arbeit aus:
Diese Tätigkeiten sollten daher umgangen werden.
Die am häufigsten durchgeführte Blutwäsche-Methode, die Hämodialyse, muss bei dialysepflichtigen Menschen normalerweise dreimal in der Woche vorgenommen werden. Eine Sitzung dauert in der Regel vier bis fünf Stunden. Ob die Patienten nach der Dialyse gleich wieder arbeiten können, ist individuell verschieden. Manche Betroffene fühlen sich durch die Blutwäsche kaum beeinträchtigt, wohingegen andere am Dialysetag arbeitsunfähig sind, weil sie sich schlapp fühlen und ihnen schlecht ist. Bisweilen geht die Schwäche so weit, dass die Betroffenen sogar an den Tagen ohne Dialyse nicht arbeiten können. Oft ist es sinnvoll, dass die Patienten die Dialyse später am Tag als ihre Arbeit durchführen. Gewöhnlicherweise können Patienten deshalb auch abends in ein Dialysezentrum kommen.
Beim Thema Arbeit und Dialyse sollten auch die logistischen Voraussetzungen stimmen. Ungünstig ist es, wenn der Wohnort, die Arbeitsstelle und die Dialyse zu weit voneinander entfernt sind.
Eine besondere Methode der Blutwäsche, die Peritonealdialyse (Bauchfelldialyse), kann das Berufsleben des Patienten vereinfachen. Bei der Peritonealdialyse kann der Betroffene den Vorgang selbst durchführen. Er muss die Dialyseflüssigkeit vom Prinzip her in den Bauchraum einlaufen und später wieder abfließen lassen. Der dazu notwendige Beutelaustausch kann ohne große Schwierigkeiten während der Arbeitszeit erfolgen. Während des Vorgangs kann der Patient z. B. einfachen Büroarbeiten (Computertätigkeit, Telefonate) nachgehen. Mit einer Peritonealdialyse lässt sich eine größere Unabhängigkeit erreichen, sie ist jedoch nicht für jeden Patienten geeignet.
Längere Reisen aus beruflichen Gründen können angetreten werden, wenn gewährleistet ist, dass in der Zielregion eine Dialyse erfolgt. Der Patient sollte sich rechtzeitig darum kümmern, einen dortigen Dialyseplatz zu reservieren.
Dialyse-Patienten, die zeitweise oder dauerhaft nicht arbeiten können, können verschiedene Mittel (Lohnfortzahlungen, Steuervergünstigungen, Arbeitslosengeld, Rente) in Anspruch nehmen. Eine Arbeitsunfähigkeit ist auch für Zeiten gegeben, in denen sich der Patient während der Arbeit zur Dialyse begeben muss. Der Patient sollte sich bei den Ämtern und bei der Krankenversicherung erkundigen, inwieweit Zuschüsse gewährt werden. Die Einstufung einer Schwerbehinderung ist bei Dialyse-Patienten zudem oft gegeben. Möglicherweise ist für Betroffene auch eine Umschulung oder eine andere Ausbildung angeraten, um wieder arbeiten zu können.