Die Nierentransplantation ist eine Behandlungsmöglichkeit für Patienten, deren Nieren auf Dauer nicht mehr funktionstüchtig sind. Das ist der Fall beim Krankheitsbild des chronischen Nierenversagens (chronische Niereninsuffizienz). Der Betroffene kann nicht mehr in genügendem Ausmaß Giftstoffe sowie auch überschüssige Flüssigkeit aus dem Körper entfernen. Gleiches gilt für den Zustand, wenn beide Nieren nicht mehr vorhanden sind.
Die Nierentransplantation kann aber erst dann durchgeführt werden, wenn auch ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht. Die neue Niere kann aus dem Körper einer verstorbenen Person entnommen werden. Diese muss sich zu Lebzeiten für eine entsprechende Organspende bereit erklärt haben. Für solche Spendernieren besteht eine lange Wartezeit (oft einige Jahre). Die Organisation Eurotransplant ist dafür zuständig, den in Frage kommenden Patienten die Nieren zu vermitteln. Eurotransplant eine staatenübergreifende Institution für Deutschland, Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Slowenien und Kroatien.
Eine andere Möglichkeit ist die Nierenspende einer dem Patienten nahestehenden Person. Dies ist in vielen Fällen möglich, weil die Funktion der noch vorhandenen Niere das Fehlen der gespendeten Niere kompensieren kann. In Frage kommen z. B. Blutsverwandte, Ehepartner und Lebenspartner, wenn sie dazu bereit sind und kein medizinischer Grund dagegen spricht. Im Transplantationsgesetz (Deutschland) ist dies genau festgelegt.
Während der Wartezeit auf ein Organ muss sich der Patient ständig in der Verfügung halten. Die Erreichbarkeit muss z. B. durch ein Mobiltelefon gewährleistet sein, und zwar auch nachts, am Wochenende und im Urlaub.
Untersuchungen müssen zur Aufnahme auf die Transplantations-Warteliste erfolgen sowie in abgekürzter Form auch vor dem Eingriff. Nach einem eingehenden Arzt-Patienten-Gespräch (Anamnese) und der allgemeinen körperlichen Untersuchung müssen einige Tests erfolgen. Zu den Grunduntersuchungen gehören unter anderem Bluttests und ein EKG (Elektrokardiogramm). Bildgebende Verfahren wie Ultraschall und Röntgen werden durchgeführt. Neben der Untersuchung von Nieren und Harnwegen werden unter anderem auch Herz und Kreislauf sowie der Magen-Darm-Trakt beurteilt. Es wird überprüft, dass keine Infektionskrankheit und keine bösartige Tumorerkrankung vorliegen. Daraufhin wird entschieden, ob der Patient in die Warteliste zur Nierentransplantation aufgenommen wird.