Für die Diagnosestellung der Arthrose sind die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), die klinische (körperliche) Untersuchung und gegebenenfalls bildgebende Diagnostik erforderlich.
Erhebung der Krankengeschichte
Bei der Anamnese berichtet der Patient vor allem über seine Gelenkschmerzen und zu welchen Zeiten bzw. bei welchen Gelegenheiten dieser Schmerz auftritt. Des Weiteren sind für den Arzt richtungweisend das Alter des Patienten, seine berufliche und sportliche Tätigkeit und die Familiengeschichte.
Körperliche Untersuchung
Die körperliche Untersuchung ist besonders wichtig und unerlässlich. Es können typische Krankheitszeichen wie Deformität, Gelenkgeräusche oder Schwellung erhoben und mit dem eigenen Erfahrungsschatz abgeglichen werden. Bei der klinischen Untersuchung werden vor allem die Gelenkkontur, Funktion, Bandstabilität und die umgebende Muskulatur begutachtet.
Bildgebende Verfahren
Röntgenuntersuchung
Durch eine Röntgenuntersuchung lassen sich Veränderungen am Knochen und der Grad der Abnutzung erkennen. Das Röntgen ist demnach ein entscheidendes bildgebendes Verfahren zur Diagnostik einer Arthrose, auch wenn der Knorpelabrieb selbst im Röntgenbild nicht darstellbar ist, weil das Knorpelgewebe für Röntgenstrahlen völlig strahlendurchlässig ist. Trotz allem kann man aufgrund der sekundären Arthroseveränderungen den Schweregrad einer Arthrose gut einschätzen.
Auf dem Röntgenbild sind folgende Veränderungen erkennbar:
- Verengung bzw. Verschmälerung des Gelenkspaltes als Hinweis auf eine herabgesetzte Knorpeldicke.
- Formänderungen des Gelenkes. Das Gelenk verliert seine ursprüngliche Form und wird schief.
- Überlastungserscheinungen des Knochens. Hierzu gehören vor allem die Sklerosierung, also der Knochen wird dichter und daher im Röntgenbild besser sichtbar. Zudem sind Knochenanbauten erkennbar. Diese entstehen, weil das Gelenk auf den Schaden mit einer Flächenvergrößerung reagiert. Der Patient stellt fest, dass seine Gelenke größer und aufgetrieben sind. Bei bestimmten Bewegungen können sich die Knochenzacken auch berühren und weitere Schmerzen verursachen.
Auch die Zytsenbildung (flüssigkeitsgefüllte Hohlräume) kann Zeichen einer Überlastung sein. Auch sind die im Röntgenbild sichtbaren Veränderungen nicht immer mit dem Ausmaß der empfundenen Schmerzen identisch. Es gibt Arthrose-Patienten, die auf dem Röntgenbild keinerlei pathologische Veränderungen aufweisen, aber dennoch starke Schmerzen haben und umgekehrt.
- Magnetresonanztomographie (MRT, Kernspintomographie)
- Die MRT kann schon sehr früh Knorpelveränderungen feststellen, wo das Röntgenbild noch völlig unauffällig ist. Diese frühen Knorpelschäden haben eine nur geringe klinische Relevanz, so dass meistens auf ein MRT verzichtet wird.
- Arthroskopie
- Durch die Arthroskopie kann man den Knorpel direkt beurteilen. Die Arthoskopie ist das genauste Verfahren, um sich einen genauen Eindruck von den Knorpelverhältnissen zu beschaffen. Zudem bietet sie den Vorteil, dass sich direkt eine Therapie des Knorpelschadens anschließen kann.
Letzte Aktualisierung am 31.07.2009.