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Regelung der Zeitumstellung


Gesetzliche Grundlagen für die Sommerzeit und Winterzeit

Derzeit (seit 2002) gilt in Deutschland verbindlich, dass die Uhren jeweils am letzten Sonntag im März sowie am letzten Sonntag im Oktober umgestellt werden. Am letzten Märzsonntag wird die Zeit um 2 Uhr morgens um eine Stunde vorgestellt, diese Nacht wird damit um eine Stunde kürzer. Am letzten Oktobersonntag wird die Zeit um 3 Uhr morgens um eine Stunde zurückgestellt, und diese Nacht dauert eine Stunde länger. Als „Normalzeit", also Mitteleuropäische Zeit (MEZ), wird die Zeit im Winterhalbjahr angesehen. Die Zeit im Sommerhalbjahr wird als Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) bezeichnet. Die jeweils gültige Zeit heißt Gesetzliche Zeit (GZ).

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Letzte Aktualisierung am 05.12.2008.

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