Wird eine Sputum-Untersuchung als Früherkennungsmaßnahme zum Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) vorgenommen, so werden die Kosten von der Krankenversicherung in aller Regel nicht übernommen. Der Patient sollte sich über den Nutzen einer solchen Untersuchung informieren, da das Ergebnis oft keine sichere Aussage zulässt.
Nach dem Zähneputzen und Mundausspülen atmet der Patient einige Male kräftig ein und aus und hustet dann, so dass Sputum (Bronchialsekret) aus den Bronchien in den Mund gelangt. Sollte dies nicht erfolgreich sein, so kann mit dem Inhalieren von Salzlösung oder der Gabe eines Schleimlösers nachgeholfen werden. Das Sputum wird in ein Probengefäß abgegeben, das dann verschlossen wird und dem Arzt übergeben wird. Dieser sendet es an ein Labor weiter, in dem die Sputum-Untersuchung mit verschiedenen Methoden erfolgt.
Komplikationen treten im Rahmen einer Sputum-Abgabe nicht auf.