Bei einer Fehlsichtigkeit, also einer Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit (Hornhautverkrümmung, Astigmatismus), ist die Sehschärfe mehr oder weniger stark vermindert. Dies lässt sich aber durch das Vorhalten eines geeigneten Korrekturglases aber ausgleichen, so dass der Patient bei ansonsten gesundem Auge auf die volle Sehkraft kommt.
Nicht durch Gläser korrigierbar sind Sehschärfeminderungen, die durch andere Krankheiten des Auges bedingt sind. Es kann sich z. B. um Trübungen der sonst klaren Medien handeln (z. B. beim Grauen Star = Linsentrübung), um Erkrankungen der Netzhaut (z. B. altersbedingte Makuladegeneration = Zugrundegehen der Netzhautmitte durch Alterungsvorgänge) oder um nervlich bedingte Sehausfälle. Es gibt auch eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie), die durch Besonderheiten in der Kindheit (z. B. Schielen) bedingt ist und sich nicht an organischen Veränderungen erkennen lässt.
Ein Sehtest wird auch im Rahmen eines Gutachtens durchgeführt. Hierbei soll z. B. der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt werden, oder die Eignung z. B. für einen Führerschein oder verschiedene Berufe wie Pilot oder Polizist überprüft werden.