Die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft kann natürlich auch außerhalb dieser Zeiträume vorgenommen werden. Im Anfangsstadium der Schwangerschaft kann Ultraschall dem Nachweis dienen, dass die Patientin tatsächlich schwanger ist. Bereits ab der 4. Schwangerschaftswoche kann die Fruchtblase erkannt werden, jedoch nur mit einem speziellen Ultraschallgerät. Schon ab der 5. Woche kann das ungeborene Kind direkt auf dem Ultraschallbild gesehen werden. Durch Ausmessung eines Embryos kann der Zeitpunkt, wie weit die Schwangerschaft schon fortgeschritten ist, bestimmt werden.
Weitergehende Untersuchungen mittels Ultraschall sind bei Schwangeren angezeigt, bei denen entweder ein Risiko für das Kind besteht oder bei denen sich in vorangegangenen Untersuchungen Auffälligkeiten zeigten. Risikofaktoren in einer Schwangerschaft sind beispielsweise ein Lebensalter der Mutter von über 35 Jahren, Fehlbildungen und bestimmte Erbkrankheiten (z. B. Down-Syndrom, Stoffwechsel-Syndrome) in der Familie, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) der Mutter, eine Schwangerschaft mit Zwillingen beziehungsweise Mehrlingen, Alkohol- oder Drogenkonsum oder bestimmte Infektionskrankheiten der Schwangeren. Verdächtige Befunde im Ultraschall oder anderen diagnostischen Methoden sowie bestimmte Krankheiten können ebenfalls für eine weitere Ultraschalluntersuchung einen Anlass geben.