Beckenbodengymnastik / Elektrotherapie
Die Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes beraten und unterstützen unsere Patienten und ihre Angehörigen z. B. bei der Überleitung in andere Versorgungseinheiten wie Altenhilfeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen, bei der Vorbereitung auf die Entlassung und bei der Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln.
Ein sterbender Patient verbleibt auf der ihm vertrauten Station und wird in einem Einzelzimmer untergebracht. Die Gestaltung der Pflege und des Tagesablaufes wird auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt. Lebensgewohnheiten und besondere Versorgungswünsche des Patienten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die seelsorgliche und spirituelle Begleitung wird durch die Seelsorger des Hauses durch Gespräch, Gebet, Segnung, Krankensalbung oder Wegzehrung angeboten.Angehörige können Tag und Nacht bei dem Sterbenden bleiben. Sie erhalten Verpflegung und eine Schlafgelegenheit. Auf Wunsch werden auch die Angehörigen durch das Team und die Seelsorger begleitet. Unseren Mitarbeitern steht umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, um Sterbende verschiedenster Religionen adäquat zu begleiten. In einem eigens dafür vorgesehenen Verabschiedungszimmer erhalten Angehörige die Möglichkeit, sich von ihrem Verstorbenen zu verabschieden.
Eine qualifizierte Mitarbeiterin bietet regelmäßig Kinästhetikkurse an. Sie ist ebenfalls als Gesundheitstrainerin tätig.
Die Behandlung von Symptomen wie Müdigkeit, Schlaflosigkeit, Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Schwellungen wird durch naturheilkundliche Komponenten der Ernährung, Phytotherapie, Hydrotherapie und Physiotherapie als zusätzliches Behandlungsangebot in der Therapie unterstützt.
Beratung zur Sturzprophylaxe
Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erfolgt in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Sanitätshäusern.
Die Wundversorgung (z.B. bei Dekubitus) findet nach den im Malteser Leitfaden zur Wundversorgung festgelegten Grundsätzen statt. Beschreibung und Fotodokumentation sowie Entwicklung sind in der elektronischen Patientenakte hinterlegt und werden der nachversorgenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.