Beim Auftreten von kleinen offenen Stellen an den äußeren Geschlechtsorganen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr sollte zur Abklärung unbedingt einen Arzt aufgesucht werden.
Dieser entnimmt Abstriche aus dem erkrankten Hautareal um die Erreger unter dem Mikroskop oder durch eine kulturelle Anzucht nachzuweisen. Ein sicherer Nachweis der Bakterien ist jedoch oft schwierig. Deshalb muss eine Behandlung gegebenenfalls auch „auf Verdacht" vorgenommen werden.
Der Arzt ist verpflichtet, die Diagnose dieser Geschlechtskrankheit den Gesundheitsbehörden anonym, also ohne Namensnennung, zu melden, damit mögliche Häufungen in einer Region frühzeitig erkannt werden können.
Letzte Aktualisierung am 09.03.2009.