In der Gesellschaft werden Menschen mit einer Amputophilie oft als krank und abartig bezeichnet, was aber so nicht ganz korrekt ist, denn das Vorhandensein dieser sexuellen Prägung bedeutet nicht automatisch, dass sich dahinter eine krankhafte und psychische Veränderung vorliegt.
Auch in der Psychiatrie ist die Amputophilie zunächst nur eine etwas extravagante Art, um sich eine sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Solange beide Geschlechtspartner Freude aneinander finden und es auch außerhalb der Sexualität noch Gesprächsthemen oder auch Unternehmungen gibt, stellt die Amputophilie keine außergewöhnliche Belastung dar.
Anders sieht die Sachlage natürlich aus, wenn der von einer Amputophilie Betroffener nur noch sexuelle Befriedung aus dem intimen Kontakt mit einem behinderten Menschen erzielen kann. Hier steckt in den meisten Fällen ein regelrecht Zwang dahinter, der nicht nur mit allen Mittel versucht wird ausgelebt zu werden, sondern oftmals auch vor den Menschen in der nächsten Umgebung geheim gehalten wird. Schnell entsteht dadurch ein Kreislauf, denn der Amputophilie nur schwer alleine wieder durchbrechen kann.
Woher die sexuelle Vorliebe bei den Betroffenen kommt, ist nicht eindeutig festzustellen. Fest steht einzig, dass es sich in der Mehrzahl um männliche Amputophilie handelt, die in unterschiedlichen Stufen ihre Vorliebe er- und auch ausleben. Von den Ärzten und Psychiatern werden als mögliche auslösende Faktoren einschneidende Erlebnisse in der Kindheit, ein Mangel an Selbstwertgefühl (durch die angebliche Unversehrtheit kann „ein Mann sich als Ganzes und stark fühlen") oder auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter durch berufliche oder private Dauerbelastungen.
Grundsätzlich gilt die Amputophilie nicht als strafrechtlich verfolgbar, sofern eine Beziehung oder sexuelle Kontakte auf einem gegenseitigen Wunsch erfolgen.
Werden allerdings Menschen mit einem Handicap zu sexuellen Handlungen gezwungen, dann dreht sich hier die Spirale sehr schnell in die andere Richtung, will heißen, dass es durchaus zu rechtlichen Schritten und auch eine gerichtliche Verurteilung kommen kann.
Aufgrund einer möglichen Verurteilung, kann es zu einer Anordnung für das Absolvieren einer Therapie kommen. Ansonsten ist eine therapeutische Behandlung nur sinnvoll, wenn der von der Amputophilie Betroffene sich selbst als zwanghaft Denkender und Handelnder erlebt und eine Therapie wünscht.