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ATSRECHT: “Sehr geehrte Vivi,

die Kostenübernahme einer LASIK-OP durch die PKV wird oftmals zu Unrecht abgeleh”
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“Sehr geehrte Vivi,

die Kostenübernahme einer LASIK-OP durch die PKV wird oftmals zu Unrecht abgelehnt. Entscheidend ist, ob für den Eingriff eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht. Das ist häufig der Fall, denn es genügt hierfür, dass die LASIK eine sinnvolle Methode zur Korrektur der Fehlsichtigkeit darstellt. Die PKV kann sich dann nicht darauf berufen, dass eine Korrektur mittels einer Brille oder durch Kontaktlinsen eine die billigere Möglichkeit darstellt.

In der Rechtsprechung ist diese Frage leider noch nicht abschließend geklärt. Die unteren Instanzgerichte sind gespalten, die Tendenz geht aber eindeutig in Richtung einer Kostenerstattungspflicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung haben die Versicherer bisher immer in letzter Minute verhindert, indem sie eingelenkt und die Kosten erstattet haben. ”
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