1942:“Vielen Dank. Das LG Köln hat den Anspruch abgewiesen mit der Begründung, der Patient habe sich nicht”Mehr“Vielen Dank. Das LG Köln hat den Anspruch abgewiesen mit der Begründung, der Patient habe sich nicht im Entscheidungsnotstand befunden und das Gericht nicht davon überzeugt, dass er sich bei richtiger Aufklärung anders entschieden hätte, da er ja dem Beklagten vertraut habe. Letzteres ist richtig für den Zeitpunkt der mangelhaften Aufklärung, da die Alternative dem Kläger mangels Kenntnis nicht bewusst war. Ihre Ausführungen zu Ziff. 3 treffen vorliegend 100% zu. Können Sie ggfls. Urteile nennen, die Ihre Ausführungen bestätigen?? Besten Dank im voraus!! ”Weniger