ATSRECHT:“Die Erstattung von privatärztlichen Gebührenrechnungen durch die privaten Krankenversicherer (und au”Mehr“Die Erstattung von privatärztlichen Gebührenrechnungen durch die privaten Krankenversicherer (und auch die Beihilfestellen) wird leider immer häufiger zum Zankapfel zwischen Arzt, Patient und Versicherungsunternehmen. Dabei sitzt der Versicherte „zwischen allen Stühlen“, da zum Teil Ärzte nutzlose und überteuerte Leistungen abrechnen, andererseits aber auch die Versicherer die Kostenerstattung häufig unberechtigt verweigern.
1. Grundsätzlich müssen die Versicherer die Kosten aller medizinisch notwendigen Leistungen erstatten (bei der Beihilfe ist es im Grunde genauso, Besonderheiten können sich aber aus den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe ergeben). Medizinisch notwendig sind ärztliche Leistungen bereits dann, wenn ihre Durchführung jedenfalls medizinisch vertretbar war. Dennoch lehnen die PKV die Kostenübernahme beziehungsweise die Kostenerstattung häufig zu Unrecht ab. Für den Patienten ist es dann sehr schwierig zu überprüfen, ob dies berechtigt ist.
2. Zum Teil werden gegenüber den Patienten auch durch die Ärzte nutzlose Leistungen erbracht. Dadurch kann ein Schadenersatzanspruch des Patienten gegen seinen Arzt entstehen, der ihn zur Verweigerung der Bezahlung oder Rückforderung dieser berechtigt. Das gleiche gilt, wenn der Arzt erkennen muss, dass die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestelle oder eine PKV Schwierigkeiten bereiten könnte. Dann muss er den Patienten vorher auf diese Gefahr aufmerksam machen. Hierbei handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis. Ob der Arzt ein solches Problem im Vorfeld erkannt und verschwiegen hat oder aber hätte erkennen müssen, ist für den Patienten jedoch nur sehr schwierig nachzuweisen.
3. Privatversicherten Patienten ist (jedenfalls bei teuren Behandlungen) deshalb anzuraten, vor der Durchführung einer Behandlung Rücksprache mit der Beihilfestelle / PKV zu halten, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt umso mehr, als im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Klärung der Erstattungspflicht häufig die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig wird. Die Kosten eines solchen Rechtsstreits liegen dann leicht bei mehreren tausend Euro. Für privat Krankenversicherte empfiehlt sich deshalb unbedingt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. ”Weniger