ATSRECHT:“Die Vorlage der Patientenakte kann auch noch nach einem längeren Zeitraum verlangt werden. Das Probl”Mehr“Die Vorlage der Patientenakte kann auch noch nach einem längeren Zeitraum verlangt werden. Das Problem kann hier aber darin bestehen, dass die Akten bereits vernichtet wurden. Die Berufsordnung sieht auch für Baden-Württemberg eine zehnjährige Aufbewahrung vor. Nähere Auskunft erteilt die Landesärztekammer.
Die Patientenakte stellt eine Hilfe für den Arzt dar. Deshalb erhält der Patient nicht automatisch eine Kopie, sondern nur auf Anfrage.”Weniger