vielen Dank für die Schilderung dieses interessanten Falles. Ihre Fragen”Mehr“Sehr geehrte unbekannt666,
vielen Dank für die Schilderung dieses interessanten Falles. Ihre Fragen sind primär unter medizinischen Aspekten zu beantworten. Zu 1.) Dies dürfte am Besten durch einen Radiologen zu beantworten sein. Zu 2.) Auch dies ist eine Frage, die vom Arzt beantwortet werden muss. Natürlich stellt ein Unfall eine Indikation zur Behandlung dar. Damit ist aber noch nicht geklärt, welche Behandlung geboten ist. Darauf kommt es natürlich an. Zu 3.) MRT-Bilder müssen durch einen Radiologen erstellt werden. Hierfür ist die Überweisung durch einen anderen Arzt erforderlich. Zu 4.) Dies sollte man mit der BG zuvor abklären. Ein gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis sollte genügend Anlass für einen Wechsel bieten. Zu 5.) Es bleibt nur solange ein BG-Fall, wie die Behandlung den Folgen des Unfalls gilt. Ist diese Behandlung abgeschlossen, ist es auch kein Fall für die BG mehr.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander T. Schäfer Fachanwalt für Medizinrecht [Link anzeigen] ”Weniger