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ATSRECHT: “Sehr geehrter Herr Brauer,

die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch (Zahlung von Krankentagege”
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“Sehr geehrter Herr Brauer,

die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch (Zahlung von Krankentagegeld) ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Die in der Regel gebrauchten Musterbedingungen sehen hier als Voraussetzung "die medizinisch notwendige Heilbehandlung" "wegen einer Krankheit" "in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird". Die medizinisch notwendige Heilbehandlung ist somit - für viele Versicherungsnehmer überraschend - Anspruchsvoraussetzung. Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit reicht somit alleine nicht aus.

Die Problematik in der Praxis besteht in aller Regel darin, dass die medizinische Notwendigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherer in Zweifel gezogen wird. Dieser in an die Beurteilung des behandelnden Arztes nicht gebunden. Besteht hierüber Uneinigkeit und kann man sich nicht einvernehmlich verständigen, bleibt dem Versicherten nur der Gang zu Gericht. Da der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss und hierfür ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, ist ein derartiger Prozess sehr teuer. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier unerlässlich.
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