ATSRECHT:“Die Frage der Kostenübernahme hängt davon ab, ob 1. man privat oder gesetzlich krankenversichert is”Mehr“Die Frage der Kostenübernahme hängt davon ab, ob 1. man privat oder gesetzlich krankenversichert ist; 2. es sich bei der Implantation um einen reinen Wunsch-Eingriff handelte oder ob auch medizinische Gründe hierfür sprachen (etwa bei einer Brustamputation).
In der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten voll erstattet werden, da die Entfernung aus medizinischer Sicht geboten ist. Es spielt hierbei keine Rolle, warum die Brustimplantate eingesetzt wurden.
Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten der Replantation zunächst auch übernehmen, kann aber diese ganz oder zum Teil vom Versicherten zurückfordern, wenn es eine reine Schönheits-OP war. Ob und wenn ja in welcher Höhe die gesetzliche Krankenkasse davon Gebrauch macht, ist eine Ermessensentscheidung. Dabei kann die Krankenkasse aber auch zu Gunsten des Versicherten berücksichtigen, dass diesen an der Reimplantation kein Verschulden traf.
Wenn eine medizinische Indikation für die Implantation bestand, muss die Krankenkasse die Kosten der Entfernung (und eines neuen Implantats) voll übernehmen, ohne dass sie diese vom Versicherten zurückfordern darf.”Weniger