diese Frage lässt sich ohne weitere Detailkenntnis und zudem im Rahmen die”Mehr“Sehr geehrter Funsurfer,
diese Frage lässt sich ohne weitere Detailkenntnis und zudem im Rahmen dieses Forums nicht beantworten. Grundsätzlich gehe ich in solchen Fällen von einem Zurückbehaltungsrecht des Patienten aus. Allerdings besteht nur ein Anspruch auf Kopie der Patientenakte (oder Einsicht in die Originalakte in der Praxis). Bei Anforderung von Kopien müssen dem Arzt die Kopier- und Portokosten ersetzt werden.”Weniger