ATSRECHT:“In einem Verfahren über die Brustimplantate der Firma PIP (LG Frankenthal, Urteil vom 14.03.2013 – 6”Mehr“In einem Verfahren über die Brustimplantate der Firma PIP (LG Frankenthal, Urteil vom 14.03.2013 – 6 O 304/12) hat das Gericht die Klage zurückgewiesen. Verklagt war der TÜV Rheinland.
Das Urteil kommt wenig überraschend. Da bei der eigentlich Schuldigen - der Herstellerfirma der Implantate - offensichtlich keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind um die Schäden zu ersetzen, wird versucht den Schadensersatz bei Dritten einzufordern. Dass dies sehr schwer werden würde war abzusehen und hat sich nunmehr auch bestätigt. Ob Klagen vor anderen Gerichten mehr Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.”Weniger